Ist ein Mitglied durch einen persönlichen Schicksalsschlag unverschuldet in eine Notlage geraten, prüfen wir unbürokratisch, ob überbrückungsweise (durch zinsfreie Darlehen) der Versicherungsschutz der Altersversorgung aufrechterhalten werden kann.
Bei schweren persönlichen Notlagen können auch Beihilfen zum Lebensunterhalt gewährt werden. Die schulische und berufliche Ausbildung der Kinder unserer Mitglieder liegt uns besonders am Herzen. Wir wünschen uns, dass die Kinder losgelöst von den eventuell finanziellen Sorgen der Familie ihre Ausbildung beenden können.
Weitere Informationen erhalten Sie im Mitgliederbereich.
Verena S., 36 Jahre, alleinerziehende Mutter
einer 4-jährigen Tochter:
Nach schwerer Erkrankung übernahm der IPV für zwei Jahre die Kosten für die Kita.
Paul T., 45 Jahre, alleinstehend:
Ein IPV-Mitglied verlor mit 45 Jahren unverschuldet seinen Arbeitsplatz. Der IPV gewährte ihm ein zinsfreies Darlehen zur Übernahme der Beitragszahlung für seine IPV-Versicherungen für ein Jahr.
Andreas B., 43 Jahre, Vater von zwei Töchtern:
Geriet mit seinem Motorrad unverschuldet in einen Unfall, wurde schwer verletzt und verlor daraufhin seinen Job. Der IPV zahlte während einer Umschulungsmaßnahme für sechs Monate die Wohnungsmiete.
Persönliche Schicksalsschläge, die zu einer finanziellen Notlage führen, können unter anderem sein:
Unterstützungen erfolgen in Form von zinsfreien Darlehen zur Erhaltung der über den IPV abgeschlossenen, privaten Versicherungen des Mitgliedes, indem wir temporär die Beitragszahlung übernehmen.
Die Absicherung des Darlehens erfolgt durch erstrangige, unwiderrufliche Begünstigung des Hilfsfonds aus den IPV-Versicherungen in Höhe des Darlehensbetrages. Nach Überwindung der Schwierigkeiten, spätestens nach Ablauf der Versicherung, wird das zinsfreie Darlehen zurückgezahlt.
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