Auszug
Besonders für selbstständig Gewerbetreibende und Freiberufler*Innen (im Folgenden auch als „Unternehmer“ bezeichnet) stellt sich regelmäßig die Frage nach einer vollumfänglichen Absicherung im Alter, bei Invalidität, Tod und Krankheit. Diese Personengruppe verfügt meist über ein höheres monatliches Einkommen, erhält jedoch im Alter und bei Invalidität keine oder nur geringe Leistungen aus gesetzlichen Versorgungseinrichtungen.
Wie hoch der Versorgungsbedarf in der Erwerbs- sowie in der Ruhestandsphase ist, kann nur nach eingehender Beschäftigung mit der eigenen persönlichen Situation festgestellt werden.
Dabei ist es hilfreich, sich folgende Fragen zu stellen:
Betrachtet man den Versorgungsbedarf im Allgemeinen, sind zwei Phasen zu unterscheiden:
Die Erwerbsphase und die Ruhestandsphase. In der Erwerbsphase ist die Arbeitskraft des Selbstständigen sein wichtigstes Kapital. Eine plötzliche Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder einem Unfall kann existenzbedrohende Ausmaße annehmen. Daher ist es empfehlenswert sich gegen die „existenziellen“ Risiken abzusichern.
Neben der Absicherung im Berufsunfähigkeits- und Krankheitsfall sollten auch die Auswirkungen des Todesfalles untersucht werden. Wurde erst kürzlich in den Betrieb investiert oder ein Immobilienkredit aufgenommen, ist im Todesfall des Hauptverdieners die Familie auch finanziell besonders betroffen und eine finanzielle Absicherung dahingehend erforderlich. In der Ruhestands- bzw. Rentenphase ist die Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos nicht mehr notwendig. Sind Kredite abbezahlt und stehen die Kinder auf eigenen Beinen ist eine hohe Hinterbliebenenabsicherung ebenfalls nicht unbedingt erforderlich. Allerdings ist im höheren Alter das Risiko der Krankheit und vor allem der Pflegebedürftigkeit präsenter denn je.
Ist der Absicherungsbedarf dem Grunde nach bekannt, ist der Vorsorgebedarf auch der Höhe nach zu beurteilen. Um den eigenen Vorsorgebedarf zu ermitteln, sind bereits vorhandene Vorsorgemaßnahmen zu berücksichtigen. Die voraussichtlichen Einnahmen im Rentenalter sind den prognostizierten Ausgaben im Ruhestand gegenüberzustellen. Gibt es Einnahmequellen, die auch von der Einstellung der Erwerbstätigkeit nicht unterbrochen werden, z. B. Einnahmen aus Vermietung, sind diese ebenfalls mit aufzuführen. Für die Feststellung einer eventuell vorhandenen Versorgungslücke ist die Betrachtung der Ausgabenseite genau vorzunehmen. Es ist ratsam, aktuelle Haushaltsausgaben genauer einzuschätzen. Eventuell werden einige Ausgaben im Ruhestand wegfallen, wie hohe Fahrtkosten oder Kreditraten für das Eigenheim. Andere Belastungen werden hinzukommen, z. B. Kosten für Arztbesuche und Medikamente.
Ist die Versorgungslücke bekannt, sollte sich ein Überblick über die aktuelle Vermögenssituation verschafft werden. Welcher Sparbetrag auf Dauer möglich ist, muss daher jeder individuell prüfen. Bestehende Konsumkredite sollten vermieden bzw. vor dem Altersvorsorgesparen abgebaut werden. Weiterhin sollte vor allem für Selbstständige immer eine Liquiditätsreserve zur Verfügung stehen, um nicht vorzeitig eine Sparanlage kündigen und finanzielle Einbußen hinnehmen zu müssen.
Es empfiehlt sich in frühen Jahren mit der Vorsorge zu beginnen und diese laufend anzupassen. Gleichzeitig wird so optimal vom Zinseszins profitiert und mit kleinen Beiträgen eine gute Absicherung erzielt. Je später mit der privaten Altersvorsorge begonnen wird, desto höher sind die Beiträge, die für eine Zusatzrente aufgebracht werden müssen.
Grundsätzlich stehen dem Selbstständigen eine Vielzahl von Möglichkeiten der Vorsorge offen. Dabei fällt es schwer den Überblick zu behalten, welche Vorsorgeformen geeignet sind. Besonders bei der Planung der Altersvorsorge ist es bei Selbstständigen wichtig auf Produkteigenschaften wie Flexibilität und Insolvenzschutz sowie auf die steuerliche Behandlung zu achten. Im Folgenden werden für Unternehmer geeignete Vorsorgeformen vorgestellt, mit dem Ziel, einen Überblick über die Möglichkeiten der Absicherung des Lebensstandards zu geben – sowohl für den Ruhestand als auch bei plötzlicher Berufsunfähigkeit oder bei Krankheit. Der Schwerpunkt der Darstellung liegt auf der steuerlichen Behandlung, der Flexibilität und der insolvenzrechtlichen Behandlung der einzelnen Vorsorgemaßnahmen. Da vor allem die Sicherheit der Altersvorsorge eine große Rolle spielt, wird neben der insolvenzrechtlichen Betrachtung auch auf die Behandlung der Sparanlage bei Bezug des Bürgergeldes (ehemals Arbeitslosengeld II) eingegangen.
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