Mit den Veränderungen in unserer Gesellschaft, die mit dem demografischen Wandel einhergehen, tritt das Thema Sicherung des Lebensstandes im Alter immer mehr in den Vordergrund. Während die Generation 50Plus sich über die Notwendigkeit einer zusätzlichen Rentenabsicherung sehr wohl klar ist, fehlt es vielen Berufseinsteigern noch an Problembewusstsein.
Die private Rentenversicherung aus einer Lebensversicherung mit einer zum großen Teil steuerfreien Rente kann eine sehr gute Ergänzung zur betrieblichen Altersversorgung oder der durch Sonderausgabenabzug geförderten Rürup-Rente sein.
Beratung darüber, wie man sich staatlich gefördert eine sichere Auszahlung einer privaten oder einer betrieblichen Rente neben der gesetzlichen Rente, eben eine Zusatzrente anspart, haben wir uns beim IPV auf die Fahne geschrieben. Für Sie werden Möglichkeiten von Steuervorteilen, Altersvorsorgezulagen gegen die Besteuerung der Auszahlung abgewogen.
Die private Altersvorsorge kann von Arbeitnehmern, Selbständigen, Unternehmern, Freiberuflern, Beamte, etc. in Anspruch genommen werden. Nachteilig wirkt sich hier die fehlende steuerliche Förderung der Beiträge aus, wobei teilweise eine steuerfreie Leistung möglich ist. Steuerlich wird die private Altersvorsorge gefördert durch den Sonderausgabenabzug und/oder durch eine Altersvorsorgezulage.
Bei der Auszahlung wird dann der Ertragsanteil besteuert. Es werden keine SV-Beiträge fällig, wenn der Betroffene in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert ist
Die betriebliche Altersvorsorge ist Arbeitnehmern vorbehalten. Sie wird durch Entgeltumwandlung und ggf. einem Arbeitgeberzuschuss finanziert. Die Beiträge sind währen der Ansparphase steuerfrei und sozialversicherungsfrei.
Die Besteuerung verschiebt sich in die Zeit des Ruhestandes. Hier hat der Betroffene (in den meisten Fällen) ein niedrigeres Einkommen und somit einen niedrigeren Steuersatz. Es werden die gesamten Auszahlungen besteuert, zusätzlich kann die Auszahlung Auswirkungen auf die Höhe der Kranken- und Pflegeversicherung haben.
Am Anfang steht die Ermittlung des aktuellen Standes der Rentenvorsorge. Gesetzlich Versicherte brauchen ihre Renten nicht berechnen zu lassen. Sie erhalten jährlich mit der Renteninformation eine Mitteilung über ihren Stand der Absicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Weitere Einkünfte, die im Versorgungsfall zur Verfügung stehen, sind hinzuzurechnen. Das Versorgungsziel, also die Höhe des Einkommens, das bei Berufsunfähigkeit, für die Hinterbliebenenversorgung und für die Altersrente im Ruhestand zur Verfügung stehen soll, muss festgestellt werden. Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sind zu berücksichtigen.
Der IPV bietet seinen Mitgliedern dazu eine umfassende Versorgungsanalyse. Da sich die individuellen Lebensumstände mit der Zeit immer wieder ändern, ist eine regelmäßige Überprüfung der Vorsorge nötig. Im Laufe der Zeit verschieben sich z.B. bei Wechsel in die Selbständigkeit, Familiengründung, Heirat, Kauf oder Bau eines Eigenheimes, Eintritt in den Ruhestand die Schwerpunkte für die finanzielle Vorsorge.
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