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Die Krankenversicherung

Stand: 16. September 2024

Private Krankenversicherung oder Gesetzliche Krankenkasse?

Die beiden Systeme unterscheiden sich grundlegend: Die Private Krankenversicherung basiert auf dem Äquivalenzprinzip, wonach die Beiträge individuell berechnet werden. Die Gesetzliche Krankenkasse beruht auf dem Solidaritätsprinzip, die Beiträge berechnen sich anhand des Einkommens. Bei der Entscheidung, ob für Sie eine Wahlmöglichkeit besteht und welches System für Sie das Richtige ist, unterstützen wir Sie gern.

Der IPV berät seine Mitglieder (z.B. Freiwillige Mitglieder, Beamte, Selbstständige, Familien) im Bereich der Privaten Krankenversicherung (PKV) und Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Dabei geht es um Informationen wie zum Beispiel zum Wechsel der Krankenversicherung, zum Tarifwechselrecht innerhalb der privaten Krankenversicherung, zu den Beitragssätzen gesetzlicher Krankenkassen, insbesondere auch zur Beitragsbemessungsgrenze oder Beitragsentwicklungen privater Krankenversicherungen.

Die Zu­satz­kran­ken­ver­si­che­rung
Vor- und Nach­tei­le im Ver­gleich

Lohnt sich eine Zusatzkrankenversicherung zur Gesetzlichen Krankenversicherung?

Oft werden wir von unseren Mitgliedern gefragt, ob sich vor allem im Alter bestimmte private Zusatzversicherungen noch lohnen. Ein großes Interesse besteht dabei vor allem an Informationen zu den Kosten und Leistungen von Zahnzusatzversicherungen, zum Krankentagegeld- oder zur Pflegezusatzversicherung. Bei diesen Versicherungen wird oft nach den Voraussetzungen zum Abschluss einer solchen Privatversicherung gefragt. Auch die Nachfrage nach einer Absicherung für Behandlungen durch den Heilpraktiker steht bei unserer Beratung immer wieder im Fokus. Dabei spielen zentrale Fragen wie die Höhe der Selbstbeteiligung aber auch versicherte Leistungen eine große Rolle.

Wenn Sie das Reisefieber überkommt – Vergessen Sie die Reisekrankenversicherung nicht!

Gesundheitliche Probleme können auch auf Reisen in fremde Länder nicht ausgeschlossen werden: Viele Faktoren im Ausland können das Krankheitsrisiko erhöhen. Muss man dann doch einmal den Arzt aufsuchen, ist es beruhigend zu wissen, dass man alles Notwendige bezahlt bekommt – vor allem, wenn es wirklich mal ernst wird.

Der Auslandsreisekrankenschutz umfasst zum Beispiel bei akuten Erkrankungen oder Unfällen im Ausland die Übernahme der Kosten für ambulante und stationäre Heilbehandlungen. Wenn es medizinisch notwendig ist, übernehmen viele Privatversicherer die Kosten für den Rücktransport nach Deutschland.

Die betriebliche Krankenversicherung (bKV)
Zusätzliche Gesundheitsleistung durch den Arbeitgeber

Der Arbeitgeber kann seinen Mitarbeitern eine zusätzliche Gesundheitsvorsorge anbieten. Dies erfolgt in der Regel im Rahmen einer betrieblichen Krankenversicherung (bKV).

Ob für Zahnersatz, Privatpatient im Krankenhaus oder ambulante Vorsorgeleistungen:

Trotz der oft noch großen Unbekannten im Gesundheitswesen erfreut sich die bKV wachsender Beliebtheit. Nach Angaben des Verbandes der Privaten Krankenversicherung ist die Zahl der auf diese Weise versicherten Arbeitnehmer in den letzten Jahren auf ca. 1,8 Mio.

Die Zahl der Unternehmen, die ihren Arbeitnehmern diese Zusatzleistung anbieten, stieg auf rund 22.300. Auch kleinere und mittelständische Unternehmen fragen die bKV zunehmend nach. Für die Betriebe stellt das Angebot eines zusätzlichen Gesundheitsschutzes eine der wichtigsten Sozialleistungen für ihre Mitarbeiter dar. Damit spielt die bKV eine nicht unbedeutende Rolle bei der Gewinnung und Bindung von Arbeitskräften.

Gern beraten wir Sie zum Thema bKV, u.a. zu den Tarifbausteinen der bKV, den Sonderkonditionen und der steuerlichen Behandlung.


© IPV Industrie-Pensions-Verein e. V.
Stand: 16. September 2024
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