Seit dem 30. Juni 2023 hilft die Digitale Rentenübersicht den Bürgerinnen und Bürgern kostenlos die Kenntnisse über ihre Altersversorgung zu verbessern. Dies entspricht dem im Gesetz zur Entwicklung und Einführung einer Digitalen Rentenübersicht (kurz: Rentenübersichtsgesetz – RentÜG) festgelegten Gesetzeszweck (§ 1 RentÜG). Insgesamt wissen die Deutschen zu wenig über ihre eigene Altersversorgung, die sie am Ende ihres Erwerbslebens einmal zu erwarten haben. Dem soll das RentÜG abhelfen.
Das Potenzial hierzu hat die Digitale Rentenübersicht, soll sie doch möglichst einen umfassenden Überblick geben über:
Dabei wird den Nutzern auch mitgeteilt, ob sie eine laufende Rentenleistung (lebenslange Rente bzw. Zeitrente) oder aber eine einmalige Kapitalzahlung erhalten werden. Die Informationen sollen nach dem eindeutigen Appell des RentÜG „verlässlich, verständlich und möglichst vergleichbar sein“ (§ 1 S. 2 RentÜG). In diesem Zusammenhang werden auch allgemeine Informationen zum jeweiligen Altersvorsorgeprodukt und den entsprechenden Versorgungseinrichtungen erteilt.
Die Digitale Rentenübersicht zeigt Anwärtern (nicht den Beziehern von bereits laufenden Renten) in elektronischer Form einen gebündelten Überblick über den Stand ihrer jeweiligen Versorgungsleistungen, der den aktuellen Standmitteilungen der angebundenen Vorsorgeeinrichtungen entnommen ist. Es werden je nach Produkt und Tarif garantierte oder prognostizierte Leistungen ausgewiesen und aufgelistet. Prognostizierte Werte betrachten auch Überschussgrößen und ergeben sich unter Zugrundelegung einer realistischen Einschätzung der künftigen Entwicklung (§ 2 Nr. 7 RentÜG). Darüber hinaus wird auch die Berücksichtigung weiterer Zahlungen, indem man erreichte oder erreichbare Zielwerte unterscheidet, beachtet. Die Historie einer Versorgung wird hingegen nicht gezeigt.
Die Teilnahme von Bürgerinnen und Bürgern an der Digitalen Rentenübersicht (www.rentenuebersicht.de) ist in weniger als zehn Minuten technisch leicht umsetzbar. Um vom neu geschaffenen Angebot zu profitieren, benötigt man lediglich einen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion, Smartphone oder Tablet mit NFC-Funktion und eine App (AusweisApp2). Alternativ ist die Anmeldung über einen Computer mit Windows oder macOS in Verbindung mit den vorgenannten Geräten möglich. Darüber hinaus kommt die Verwendung eines Kartenlesegeräts für Windows-Computer oder macOS in Betracht.
Die technischen Voraussetzungen für die Online-Ausweisfunktion sind bei sämtlichen Personalausweisen, die ab dem 15.07.2017 ausgestellt wurden, grundsätzlich vorhanden. Ggf. muss diese Funktion aber noch separat freigeschaltet werden. Die Steueridentifikationsnummer wird als weitere Zugangsvoraussetzung abgefragt. Ohne deutsche Staatsangehörigkeit ist der elektronische Aufenthaltstitel nutzbar.
Die gewünschten Informationen erhält man dann entweder sofort oder aber spätestens innerhalb von fünf Tagen.
Derzeit befindet sich die Digitale Rentenübersicht noch in der ersten Betriebsphase („Pilotphase“) mit freiwillig angebundenen Vorsorgeeinrichtungen und freiwillig teilnehmenden Nutzern. Allerdings fanden bereits in der ersten Woche 154.000 erfolgreiche Anfragen über das neue Portal statt. Die Pilotphase dient in erster Linie der Erprobung des bereits bestehenden Angebots und soll Aufschluss für künftige Verbesserungen bringen. Ende des Jahres 2023 startet die Digitale Rentenübersicht dann in den Regelbetrieb.
Es ist zu erwarten, dass die Liste der angebundenen Vorsorgeeinrichtungen rasch anwachsen wird. Einerseits, weil die Vorsorgeeinrichtungen, die gesetzlich zur Erstellung einer Standmitteilung verpflichtet sind, keine Entscheidungsfreiheit in der Frage einer Anbindung an die Digitale Rentenübersicht haben (§ 7 Abs. 1 S. 3, 4 RentÜG), andererseits kann für übrige Vorsorgeeinrichtungen von der freiwilligen Anbindung ein positiver Effekt in der eigenen Außendarstellung ausgehen. Je mehr Vorsorgeeinrichtungen angebunden sind, desto aussagekräftiger wird das Gesamtbild, das die Digitale Rentenübersicht bietet.
Schwierig bleibt einzuschätzen, ob und inwieweit die berufsständische Versorgung (etwa der Architekten, Rechtsanwälte, Ärzte, Apotheker etc.) tatsächlich Niederschlag im Rahmen der Digitalen Rentenübersicht finden wird. Gleiches gilt für die Versorgung der Beamten und Richter. Für die hier maßgeblichen Vorsorgeeinrichtungen gibt es keine Pflicht zur Anbindung an die Digitale Rentenübersicht, vielmehr können diese selbstständig über eine Teilnahme am Informationsangebot der Rentenübersicht entscheiden.
Die Einrichtung der Digitalen Rentenübersicht ist ein richtiger Schritt zur richtigen Zeit. Auch wenn einzelne Teilnehmerinnen und Teilnehmer an diesem Angebot wegen etwaiger Besonderheiten ihrer Versorgungsvita möglicherweise kein vollständiges Bild ihrer Versorgungssituation erlangen können, ist die Digitale Rentenübersicht für eine sehr große Anzahl von künftigen Rentnerinnen und Rentnern geeignet, diesen einen Überblick zu bieten mit welchen Versorgungsleistungen und welchen Höhen sie einmal realistisch zu erwarten haben. Der besondere Wert der Digitalen Rentenübersicht besteht in der grundsätzlich säulenübergreifenden Gesamtschau aller Versorgungsbestandteile in elektronischer Form. Nutzerinnen und Nutzer können nach Abruf der Information entscheiden, ob sie die papierlosen Informationen zur weiteren Verwendung speichern wollen. Dies ist zeitgemäß. Stand- und Anwartschaftsmitteilungen, die auch bisher in Papierform zur Verfügung gestellt wurden, werden dies – wenigstens vorläufig – auch weiterhin. Die Digitale Rentenübersicht ist eine ergänzende Informationsquelle.
Die Digitale Rentenübersicht hat nicht den Anspruch Auskunft darüber zu geben, wie genau die jeweiligen Versorgungsleistungen steuerrechtlich bzw. mit Blick auf die einzelnen Zweige der Sozialversicherung zu behandeln sind. Hierzu werden nur Informationen allgemeiner Art gegeben. Ebenso wenig wird im Rahmen der Auskünfte auf eine potentielle Versorgungslücke hingewiesen. Anhand der bereit gestellten Angaben lässt sich eine solche indes leichter ausfindig machen und im Rahmen der Unterstützung durch den IPV als zuverlässigem Partner möglicherweise schließen. Auch in der Frage der steuer- und beitragsrechtlichen Behandlung kann im Rahmen der IPV-Versorgungsanalyse eine konkrete und individuelle Auskunft erteilt werden.
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