Um einen Termin bei einem Facharzt oder Psychotherapeuten zu bekommen, muss man oft wochenlange, manchmal sogar monatelange Wartezeiten in Kauf nehmen. Bei vielen Ärzten wird man als Neupatient gar nicht mehr aufgenommen. Aber woran liegt das? Seit Januar 2023 ist die Neupatientenregelung weggefallen. Das Gesetz wurde 2019 mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz eingeführt, um für Ärzte einen Anreiz zu schaffen, mehr Termine auch für neue Patienten anzubieten. Wesentlicher Inhalt dieses Gesetzes war, dass Leistungen für Patienten, die erstmals oder erstmals seit mehr als zwei Jahren wieder in der jeweiligen Arztpraxis behandelt wurden, in voller Höhe vergütet wurden. Durch den Wegfall dieser Regelung ist es für viele Menschen nun schwieriger geworden, einen Facharzt zu finden. Was also tun, wenn plötzlich die Haut juckt oder der Rücken schmerzt und medizinische Hilfe vom Facharzt gefragt ist?
Auch wenn man Beschwerden wie Hautprobleme oder Rückenschmerzen hat, sollte man zuerst den Hausarzt aufsuchen. Meist muss man nicht allzu lang auf einen Termin warten und der Hausarzt kann oft schon einschätzen, ob überhaupt eine Weiterbehandlung durch einen Facharzt notwendig ist.
Sollte das dann doch nötig sein, hat man über die Hausarztpraxis eventuell gute Chancen, einen entsprechenden Facharzttermin zu bekommen. Hausärzte erhalten nämlich seit dem 1. Januar 2023 einen Zuschlag in Höhe von 15 Euro, wenn sie für einen ihrer Patienten einen dringlichen Facharzttermin vereinbaren.
Weiterhin müssen alle Krankenkassen ihren Versicherten eine hausarztzentrierte Versorgung (HzV) nach § 73b SGB V anbieten. Dafür haben sie Verträge mit den Hausärzten geschlossen. Bei der hausarztzentrierten Versorgung ist der Hausarzt die erste Anlaufstelle. Dabei übernimmt der Hausarzt die Rolle eines Lotsen: Die nächsten Behandlungsschritte werden mit dem Patienten besprochen und koordiniert, so auch ein Facharztbesuch. Andere Ärzte können dann nur auf Überweisung des gewählten Hausarztes in Anspruch genommen werden, d.h. Versicherte schreiben sich in teilnehmenden Praxen ein und verpflichten sich dadurch, bei gesundheitlichen Beschwerden immer zuerst dort vorstellig zu werden. Ausgenommen davon sind Besuche bei Augen- und Frauenärzten sowie Kinderärzten. Ein Vorteil dieser hausarztzentrierten Versorgung ist beispielsweise, dass Ärzte vielfach auch Sprechstunden am Abend und dadurch verkürzte Wartezeiten in der Hausarztpraxis anbieten.
Die Teilnahme an diesem Modell ist für die Versicherten freiwillig. Wer sich aber für dieses Modell entscheidet, ist ein Jahr an den Arzt und die Krankenkasse gebunden.
Bei Interesse des Versicherten an einer hausarztzentrierten Versorgung sollte man den Hausarzt fragen, ob er an diesem Modell teilnimmt. Auch die für den Versicherten zuständige Krankenkasse oder die Kassenärztliche Vereinigung (KV) im entsprechenden Bundesland hilft, eine teilnehmende Hausarztpraxis zu finden.
Eine Kassenärztliche Vereinigung (KV) gibt es für jedes Bundesland. Alle Kassenärztlichen Vereinigungen sind auf Bundesebene in der Kassenärztlichen Bundesvereinigung organisiert. Die Kassenärztlichen Vereinigungen kümmern sich gemeinsam um die sogenannte vertragsärztliche Versorgung, damit es für gesetzlich Krankenversicherte flächendeckend ein ambulantes ärztliches und psychotherapeutisches Angebot gibt. Dies wird durch die KVen unter der Telefonnummer 116 117 oder unter www.116117.de angeboten. Wenn also der Hausarzt nicht verfügbar ist und eine dringende Behandlung nötig wird, kann man unter der Internetadresse www.116117.de eine Bereitschaftspraxis suchen oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst anrufen.
Im Rahmen dieser flächendeckenden Versorgung bieten die Kassenärztlichen Vereinigungen die Terminservicestellen zur Vermittlung eines Facharzttermins an. Dieses Angebot kann man entweder online oder telefonisch unter 116 117 nutzen. Dringende Behandlungstermine können da schon innerhalb von vier Wochen bei Fachärzten vereinbart werden. Voraussetzung dafür ist allerdings eine Überweisung und ein Vermittlungscode (Dringlichkeitscode) vom Hausarzt (für Termine bei Augen-, Kinder und Frauenärzten sowie psychotherapeutischen Sprechstunden ist keine Überweisung erforderlich). Wird trotz Dringlichkeitscode kein Termin innerhalb dieser Frist bei einem niedergelassenen Facharztpraxis oder Psychotherapeuten gefunden, muss die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung zu einer ambulanten Behandlung im Krankenhaus verhelfen. Bei einer Terminsuche über dieses Angebot hat man allerdings keinen Anspruch darauf, bei einem bestimmten Arzt oder Psychotherapeuten einen Termin zu bekommen oder einen Wunschtermin zu vereinbaren. Die vorgeschlagenen Fachärzte müssen aber zumindest in zumutbarer Nähe des Wohnorts praktizieren. Dabei kann es aber trotzdem zu längeren Anfahrtswegen kommen.
Weitere Informationen zur Terminservicevermittlung der Kassenärztlichen Vereinigungen finden Sie hier.
Im Rahmen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) sind grundversorgende Fachärzte verpflichtet, eine offene Sprechstunde ohne vorherige Terminvereinbarung anzubieten. Ärzte folgender Fachrichtungen müssen dieses Angebot verfügbar machen:
Facharztpraxen mit vollem Versorgungsauftrag müssen wöchentlich 5 Stunden als offene Sprechstunde ohne vorherige Terminvereinbarung anbieten. Bei geringerem Versorgungsauftrag müssen die Akutsprechstunden anteilig angeboten werden (z.B. Dreiviertel-Versorgungsauftrag: 3,75 Std./Woche = 3 Stunden und 45 Minuten).
Wie die Facharztpraxen die Akutsprechstunden auf die Woche verteilen, liegt im Ermessen der Ärzte. Es ist den Fachärzten auch freigestellt, ob sie nur Versicherte als Akutfälle annimmt, die bereits Patienten in der Praxis sind oder auch Neupatienten. Die gesetzlichen Vorgaben fordern von den Praxen nur, dass so viele Patienten behandelt werden müssen, wie die Kapazitäten der Praxen es ermöglichen. Es ist den Fachärzten nach Ausschöpfung der Kapazitäten also erlaubt, Patienten, die keine umgehende Behandlung benötigen, auf die nächste offene oder normale Sprechstunde, aber auch an den Notdienst zu verweisen.
Die Praxen der o.g. Fachrichtungen sind verpflichtet, die Zeiten der offenen Sprechstunden bekannt zu geben. Dies können sie auf ihrer Website, per Anrufbeantworter oder Aushang tun. Auch die Kassenärztlichen Vereinigungen müssen über die entsprechenden Zeiten der Sprechstunden informiert werden.
Viele Krankenkassen unterstützen ihre Versicherten bei der Suche nach einem Facharzttermin. Somit bieten diese Krankenkassen einen Terminservice an, der meist über eine Hotline oder ein elektronisches Kontaktformular erreichbar ist. Dabei ist die Art der Hilfe von Kasse zu Kasse unterschiedlich. Bei einigen Fachärzten verlangen die gesetzlichen Krankenkassen im Vorfeld eine Überweisung, bevor sie die Terminsuche unterstützen. In anderen Fällen ist keine Überweisung notwendig, kann aber bei der Suche nach einem früheren Termin hilfreich sein. Auch hier müssen sich Versicherte darauf einstellen, dass die Wahl eines bestimmten Facharztes sowie die Entfernung zum gewählten Facharzt nicht frei bestimmbar ist. In jedem Fall sollte man bei seiner gesetzlichen Krankenkasse nachfragen, ob und in welcher Weise diese bei der fachärztlichen Terminsuche unterstützt.
Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern durch die Einführung einer betrieblichen Krankenversicherung (bKV) Zugang zu verschiedenen, vom Arbeitgeber ausgewählten Krankenzusatzversicherungen geben. Anbieter dieser bKV-Modelle sind Private Krankenversicherungsunternehmen. In vielen dieser bKV-Angebote ist eine Facharzt-Vermittlung als Serviceleistung kostenfrei mit beinhaltet. Bei Nutzung dieses Angebots kümmert sich der Versicherer kostenfrei um die Organisation und die Vereinbarung eines frühestmöglichen Termins bei einem Spezialisten.
Arzttermin-Portale wie Doctolib oder Jameda können eine weitere Alternative sein, um einen Facharzttermin zu bekommen. Gerade bei Fachärzten wie Hautärzten können diese Portale hilfreich sein, schneller an einen Termin zu kommen, wenn beispielsweise eine dringende Abklärung bezüglich einer Allergie oder Hautausschlägen notwendig ist.
Zur Nutzung der Arzttermin-Portale muss man sich zuvor mit einem Benutzernamen und einem Passwort anmelden. Nach erfolgter Anmeldung ist es möglich, Haus- und Fachärzte zu suchen, Praxisprofile der Ärzte einzusehen und je nach Verfügbarkeit freie Termine zu buchen. Auch ist es teilweise möglich, bereits online Überweisungen oder Vorbefunde hochzuladen. Der Vorteil der Nutzung dieser Portale liegt darin, dass dort Termine wieder freigeschaltet werden, die von anderen Patienten abgesagt wurden und man so häufig einen schnelleren Zugriff darauf hat. Manchmal haben Ärzte darüber auch Wartelisten freigeschaltet, die man aktivieren kann. Eventuell kommt man so dann schneller an einen Termin.
Viele Krankenkassen bieten ihren Versicherten an, online mit den Ärzten zu sprechen. Dies erfolgt dann per Videochat oder Telefon. Der Vorteil liegt darin, dass Videosprechstunden oft noch am gleichen Tag möglich sind. Grundsätzlich können Behandlungen über Videochat oder Telefon von allen Arztgruppen angeboten werden. Ausgenommen sind Ärzte ohne direkten Patientenkontakt wie beispielsweise Laborärzte oder Radiologen. Eine weitere Ausnahme bilden die Psychotherapeuten. Sie dürfen die Videosprechstunde nur Patienten anbieten, die bereits bei Ihnen eine Therapie begonnen haben.
Die Kosten für den digitalen Arztbesuch werden in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Sind die gesundheitlichen Beschwerden nicht so akut, dass dringend ein ärztlicher Besuch erforderlich ist, reicht eventuell auch ein telefonischer Rat durch eine Medizinhotline. Viele Krankenkassen bieten diesen Service ihren Versicherten an. Über diese Medizinhotline werden die Versicherten von medizinischen Fachkräften per Telefon, meist sogar rund um die Uhr, beraten. So können bereits im Vorfeld viele gesundheitliche Fragen oder Beschwerden abgeklärt werden oder man erhält Ratschläge, wohin man sich wenden kann. Die medizinischen Fachkräfte beraten ebenfalls auch zu Fragen rund um Medikamente, Dosierungen sowie Wechsel- und Nebenwirkungen.
Es empfiehlt sich also immer, die Krankenkasse nach diesem Service zu fragen.
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